Nachhaltigkeit in der Versicherungswirtschaft
Der gesetzliche Rahmen:
Ab dem 2. August 2022 sind vertrieblich Tätige vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ihre Kunden zusätzlich nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 der Europäischen Kommission, die in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt. Für die Umsetzung dieser Vorgaben in die Praxis liegen die Leitlinien von EIOPA, der Europäischen Versicherungsaufsicht (European Insurance and Occupational Pensions Authority) vor. Damit wird die Geeignetheitsprüfung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten um das Thema Nachhaltigkeit erweitert.
Anforderungen an die Branche:
Sind vertrieblich Tätige schon gut auf diese neue Aufgabe vorbereitet? Wie kann der Kunde angemessen angesprochen werden? Welche konkreten Fragen sind zu stellen? Und welche Produkte können schließlich passend zur Kundenpräferenz angeboten werden?
Wir stellen fest: Auch wenn die neue gesetzliche Vorgabe als Aufgabe bei den Vermittlern angekommen ist, besteht noch viel Unsicherheit. Nachhaltigkeit im Beratungsprozess zu etablieren ist eine Mammutaufgabe, die gerade erst beginnt. Nicht nur vertrieblich Tätige und Führungskräfte sind aufgefordert, sich umfassend zu qualifizieren. Nachhaltigkeit muss in allen Kernprozessen der Versicherungswirtschaft verstanden werden.
Nachhaltigkeitskompetenzen für:
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Und die gute Nachricht: Viele dieser Angebote sind als IDD-Weiterbildung anrechenbar. Dies haben die zuständigen Aufsichten (Bafin und IHKn) in ihren FAQ unter Punkt 5.8 festgelegt.
Weitere Informationen:
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